Die Zivilschutzorganisation Hinterthurgau (ZSO HTG)
Am 01. Januar 2018 schlossen sich zehn Gemeinden des Bezirks Münchwilen zur Zivilschutzorganisation Hinterthurgau zusammen. Die ZSO HTG besteht aus einem Bataillon mit zwei Pionierkompanien und einer Stabskompanie. Insgesamt leisten 200 Angehörige des Zivilschutz in den Fachbereichen Führungsunterstützung, Betreuung und Pioniere ihren Dienst in unserer Region.
In Zusammenarbeit mit unseren Partner im Bevölkerungsschutz (Feuerwehr, Sanität, Polizei und Technische Betriebe) stellen wir die Sicherheit der 42'040 Einwohner des Bezirks Münchwilen sicher. Darüber hinaus steht die ZSO HTG auch für die Katastrophenhilfe innerhalb und ausserhalb des Kantons Thurgau zur Verfügung.
Die ZSO HTG besteht aus folgenden Gemeinden:
Aadorf, Bettwiesen, Bichelsee-Balterswil, Eschlikon, Fischingen, Lommis, Münchwilen, Sirnach,
Tobel-Tägerschen und Wängi.
Schutz, Betreuung und Unterstützung
Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige, aber auch um Kulturgüter. Sie unterstützen die Führungsorgane und stellen Infrastrukturen wieder instand.
Insbesondere soll der Zivilschutz die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und langandauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen. Er erfüllt folgende Aufgaben:
- Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung
- Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen
- Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen
- Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik
- Schutz von Kulturgütern
- Instandstellungsarbeiten
- Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
Nationale Schutzdienstpflicht
Der Zivilschutz basiert auf einer nationalen Dienstpflicht (Schutzdienstpflicht). Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind grundsätzlich schutzdienstpflichtig.
Durch Bund und Kantone geregelt
Der Bund schafft rechtliche Grundlagen für den Zivilschutz und erlässt Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere bezüglich Rekrutierung und Personal. Die Kantone sind für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes und für die Organisation des Zivilschutzes verantwortlich.
Gefährdungen bestimmen die Struktur
Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der Gefährdungsanalyse sowie nach topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Gemeinde oder einer Region.